top of page

SpaCulture GmbH

wellnessbau |wellnesstechnik

AGB Wartung

Stand 01.01.2026

Allgemeine Wartungsvertragsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für ale Wartungen, Reparaturen, Störungsbehebungen, Materiallieferungen, Montagen sowie Inbetriebnahmen der SpaCulture GmbH und bilden einen integrierenden Bestandteil zu unseren Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Sie werden vom Käufer durch die Auftragserteilung anerkannt. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die SpaCulture GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen seitens des Käufers ist. Abweichungen davon sind nur dann gültig, wenn sie von der SpaCulture GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungen Wartung

Die SpaCulture GmbH verpflichtet sich, gemäss Tätigkeitslisten die Wartungsarbeiten fachgerecht auszuführen. Wir behalten uns vor, bei Fremdfabrikaten einen Spezialisten beizuziehen, diese Kosten sind im Wartungsangebot nicht enthalten. Der Servicetechniker ist vor Beginn der Arbeiten über alle aufgetretenen Störungen mit einer Mängelliste zu orientieren.

3. Störungsbehebung und Reparaturen

Die Wartungsvereinbarung umfasst die Wartungs- und Servicearbeiten, gemäss beiliegender Tätigkeitsliste nicht aber die Störungsbehebung und Reparaturen. Zeigt sich bei der Kontrolle, dass Anlageteile defekt oder abgenützt sind, so dass dieselben repariert oder ersetzt werden müssen, wird dies dem Besteller sofort gemeldet. Mit seinem Einverständnis werden solche Arbeiten und Lieferungen ausgeführt und zu den am Zeitpunkt gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.

4. Nacht- und Sonntagsarbeit

Muss die Wartung auf Verlangen des Bestellers ausserhalb der normalen Arbeitszeit ausgeführt werden, werden die tariflichen Überzeitzuschläge in Rechnung gestellt.

5. Preise - Teuerungsanpassung

Bei den auf dem Wartungsvertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Richtpreise. Es werden die effektiv anfallenden Kosten nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen der SpaCulture GmbH verrechnet. Die Sätze werden jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (Bundesamt für Statistik www.bfs.admin.ch) angepasst. Für die Indexierung gilt als Basis immer der Dezember des Vorjahres bei Vertragsabschluss. Für die Rechnungsstellung gilt der letzte Dezember vor dem Rechnungsdatum.

6. Rechnungsstellung

Die Wartungsgebühr wird nach jeder ausgeführten Wartung in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zahlbar. Danach werden Verzugszinsen von 5% in Rechnung gestellt. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

7. Gültigkeit

Der Vertag ist rechtskräftig nach beidseitiger Unterzeichnung. Es erstreckt sich ab diesem Datum auf das laufende sowie das anschliessende Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

8. Zugang

Der Besteller verpflichtet sich, die Anlage auf den vereinbarten Zeitpunkt dem Servicetechniker zur ungehinderten Durchführung seiner Arbeiten zur Verfügung zu halten. Falls erforderlich, werden Hilfskräfte, Leitern oder Gerüste zur Verfügung gestellt.

9. Garantie

Die SpaCulture GmbH  gewährt auf Ersatzteilen die durch unser Fachpersonal eingebaut wurden eine 12 monatige Garantiefrist ab Datum des Einbaus. Für Installationskomponenten die als reine Materiallieferungen erfolgen, gewährt die SpaCulture GmbH  eine 12 monatige Garantiefrist ab Datum der Auslieferung ab Münsingen. Die SpaCulture GmbH erfüllt alle oben beschriebenen Garantieverpflichtungen, indem sie defekte Anlageteile beziehungsweise Waren auf der Anlage kostenlos ersetzt, bzw. die Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stelt.

Weitergehende Forderungen oder Entschädigungsansprüche (z.B. Schadenersatz und Auswechselkosten) sowie Haftung für Folgeschäden werden wegbedungen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, Nichtbeachtung der technischen Richtlinien bezüglich Anlageprojektierung, -ausführung, -betrieb und -unterhalt sowie unsachgemässe Eingriffe auch von Drittpersonen. Ebenfa ls von der Garantie ausgeschlossen sind Waren und Anlageteile, die einem natürlichen Verschleiss oder Verbrauch unterliegen (z.B. Pumpen, Filter, Düsen, Dichtungen, Heizstäbe, Temperaturfühler, Leitungen, Schützen usw.).

10. Haftungsbeschränkung

Die SpaCulture GmbH haftet maximal für alle Schäden an den zu wartenden Geräten und Anlagen die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen nachweislich verschulden, im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

11. Sicherheit

Die SpaCulture GmbH ist bestrebt, die Wartungsarbeiten pflichtbewusst und fachgerecht auszuführen. Aus diesem Grund müssen ale relevanten Anlageteile gefahrlos und problemlos erreicht werden können. (Gilt speziell für Raumhöhen >3,0 m) SUVA-konforme Einrichtungen wie Gerüste, Scherenlifte, Leitern, Abseilvorrichtungen, Schutzanzüge etc. sind uns kostenlos zur Verfügung zu stellen.

12. Schriftlichkeit

Alle Vertragsänderungen und zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die SpaCulture GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

13. Teilnichtigkeit

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch individuelle Vereinbarungen nichtig oder ungültig werden, tangiert dies die übrigen Bedingungen nicht. Diese bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Trübbach (SG). Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht (OR) zur Anwendung.

bottom of page